Landgericht Bonn, 2020-06-24, 1 O 410/19

1 O 410/19Kantonsgericht24.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 410/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-24

Aktenzeichen: 1 O 410/19

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:0624.1O410.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: BGB § 839; GG Art. 34

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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