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1 O 410/19•Landgericht Bonn, 2020-06-24, 1 O 410/19
Entscheidungsdatum: 2020-06-24
Aktenzeichen: 1 O 410/19
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:0624.1O410.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: BGB § 839; GG Art. 34
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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