Landgericht Bonn, 2020-06-23, 8 S 1/20

8 S 1/20Kantonsgericht23.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 8 S 1/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-23

Aktenzeichen: 8 S 1/20

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:0623.8S1.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 03.12.2019 (113 C 235/19) abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.499,18 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.057,29 € seit dem 03.11.2018 und aus 441,89 € seit dem 09.04.2019 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 417,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.09.2019 zu zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 1.499,18 €

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