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24 Ks 4/20 LG Bonn 930 Js 1091/19 K StA Bonn•Landgericht Bonn, 2020-06-23, 24 Ks 4/20 LG Bonn 930 Js 1091/19 K StA Bonn
24 Ks 4/20 LG Bonn 930 Js 1091/19 K StA BonnKantonsgericht23.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-23
Aktenzeichen: 24 Ks 4/20 LG Bonn 930 Js 1091/19 K StA Bonn
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:0623.24KS4.20LG.BONN93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer als Schwurgerichtskammer
Die Angeklagte ist des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig.
Sie wird deshalb zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Das Tatmesser (Asservaten-Nr.: 520-000736-009 – A.1.3. # 1) wird eingezogen.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, die notwendigen Auslagen des Nebenklägers sowie ihre eigenen Auslagen.
Angewendete Vorschriften:
§§ 212 Abs. 1, 213, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5, 21, 22, 23 Abs. 1 und 2, 49 Abs. 1, 52, 74 StGB
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