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13 O 136/19•Landgericht Bonn, 2020-03-20, 13 O 136/19
Entscheidungsdatum: 2020-03-20
Aktenzeichen: 13 O 136/19
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:0320.13O136.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 358.584,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.12.2018 sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 143.823,51 € vom 22.12.2018 bis zum 28.08.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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