Landgericht Bonn, 2020-03-17, 23 KLs - 240 Js 225/18 - 15/19

23 KLs - 240 Js 225/18 - 15/19Kantonsgericht17.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 23 KLs - 240 Js 225/18 - 15/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-17

Aktenzeichen: 23 KLs - 240 Js 225/18 - 15/19

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:0317.23KLS240JS225.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. große Strafkammer des Landgerichts

Tenor

Die Angeklagten T, L und D sind des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig. Der Angeklagte N ist der Beihilfe zum bandenmäßigen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig.

Der Angeklagte T wird deswegen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet. Vor der Unterbringung sind ein Jahr und elf Monate der Freiheitsstrafe zu vollstrecken.

Der Angeklagte L wird deswegen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet. Vor der Unterbringung sind ein Jahr und elf Monate der Freiheitsstrafe zu vollstrecken.

Der Angeklagte D wird deswegen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Der Angeklagte N wird deswegen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Die Einziehung des Wertes der Taterträge wird wie folgt angeordnet:

  • gegenüber den Angeklagten T, L und D als Gesamtschuldner in Höhe von € 750.000,--

  • gegenüber dem Angeklagten T in Höhe von € 5.740,--

  • gegenüber dem Angeklagten N in Höhe von 1.300,--.

Gegenüber dem Angeklagten T wird die Einziehung folgender Gegenstände angeordnet:

  • B PC (Asservatennummer ####-#/18)

  • PC F (Asservatennummer ####-#/18)

  • K # mit Hülle (Asservatennummer ####-##/18)

  • R $ # $$-$###$ (Asservatennummer ####-##/18)

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre eigenen Auslagen.

Angewandte Vorschriften:

  • Bezüglich des Angeklagten T: §§ 1, 3, 30a Abs. 1 BtMG, 25 Abs. 2, 64, 73, 73c, 74 StGB,

  • Bezüglich des Angeklagten L: §§ 1, 3, 30a Abs. 1 BtMG, 25 Abs. 2, 64, 73, 73c StGB,

  • Bezüglich des Angeklagten D: §§ 1, 3, 30a Abs. 1, 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG, 25 Abs. 2, 49 Abs. 1, 73, 73c StGB,

  • Bezüglich des Angeklagten N: §§ 1, 3, 30a Abs. 1 BtMG, 27, 49 Abs. 1, 73, 73c StGB.

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