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1 O 320/19•Landgericht Bonn, 2020-02-12, 1 O 320/19
Entscheidungsdatum: 2020-02-12
Aktenzeichen: 1 O 320/19
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:0212.1O320.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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