Landgericht Bonn, 2020-01-07, 2 O 69/19

2 O 69/19Kantonsgericht07.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 2 O 69/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-07

Aktenzeichen: 2 O 69/19

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:0107.2O69.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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