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2 O 69/19•Landgericht Bonn, 2020-01-07, 2 O 69/19
Entscheidungsdatum: 2020-01-07
Aktenzeichen: 2 O 69/19
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:0107.2O69.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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