17 O 259/18•Landgericht Bonn, 2019-10-25, 17 O 259/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 17 O 259/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-25
Aktenzeichen: 17 O 259/18
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:1025.17O259.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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