Landgericht Bonn, 2019-10-17, 18 O 338/16

18 O 338/16Kantonsgericht17.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 18 O 338/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-17

Aktenzeichen: 18 O 338/16

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:1017.18O338.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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