3 O 152/19•Landgericht Bonn, 2019-10-11, 3 O 152/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 3 O 152/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-11
Aktenzeichen: 3 O 152/19
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:1011.3O152.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, der Berichtigung des Erbbaugrundbuchs von A des Amtsgerichts C, Blatt ###, Flur #, Flurstück Nr. ### dergestalt zuzustimmen, dass die in Abt. II unter laufender Nr. 3 der Eintragung zugunsten des Klägers eingetragene Vormerkung gelöscht wird.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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