Landgericht Bonn, 2019-10-10, 17 O 70/19

17 O 70/19Kantonsgericht10.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 17 O 70/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-10

Aktenzeichen: 17 O 70/19

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:1010.17O70.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 33.495,08 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 16.05.2019 Zug um Zug gegen Übergabe und Rückübereignung des Fahrzeugs X, FIN $$$$$$#$$$$###### zu zahlen, abzüglich einer vom Kläger zu zahlenden Nutzungsentschädigung, die sich wie folgt berechnet:

0,112 € für jeden bis zur Rückgabe des Fahrzeugs gemäß Tachostand gefahrenen Kilometer.

  1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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