Landgericht Bonn, 2019-09-18, 20 O 299/16

20 O 299/16Kantonsgericht18.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 20 O 299/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-18

Aktenzeichen: 20 O 299/16

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0918.20O299.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.570,00 € nebst Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.08.2016 zu zahlen.

( 1* )

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 413,64 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.08.2019 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 72 % und der Beklagten zu 28 % auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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