20 O 207/18•Landgericht Bonn, 2019-09-04, 20 O 207/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 20 O 207/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-04
Aktenzeichen: 20 O 207/18
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0904.20O207.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.956,65 € nebst Zinsen von 4 % p.a. aus einem Betrag i.H.v. 12.990,00 € ab dem 31.05.2013 und bis zum 21.01.2019 sowie Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag i.H.v. 8.956,65 € ab dem 22.01.2019 Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Pkw X Y 0,0 $$$ mit der FIN: $$$$$$##$#$###### zu zahlen.
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Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 808,13 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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