22 KLs - 786 Js 484/18 - 8/19•Landgericht Bonn, 2019-09-03, 22 KLs - 786 Js 484/18 - 8/19
Landgericht Bonn, 2019-09-03, 22 KLs - 786 Js 484/18 - 8/19
22 KLs - 786 Js 484/18 - 8/19Kantonsgericht03.09.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 22 KLs - 786 Js 484/18 - 8/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-03
Aktenzeichen: 22 KLs - 786 Js 484/18 - 8/19
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0903.22KLS786JS484.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. große Jugendkammer des Landgerichts
Tenor
Die Angeklagte ist des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen sowie des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei Fällen schuldig.
Sie wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
drei Jahren
verurteilt.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften: §§ 174 Abs. 1 Nr. 3, 176 Abs. 4 Nr. 1, 176a Abs. 2
Nr. 1, Nr. 2, 52, 53 StGB
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