Landgericht Bonn, 2019-08-02, 1 O 482/18

1 O 482/18Kantonsgericht02.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 482/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-02

Aktenzeichen: 1 O 482/18

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0802.1O482.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: BGB § 779

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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