Landgericht Bonn, 2019-07-16, 2 O 294/18

2 O 294/18Kantonsgericht16.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 2 O 294/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-16

Aktenzeichen: 2 O 294/18

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0716.2O294.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.795,36 Euro nebst Zinsen in Höhe 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.01.2019 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Pkw P mit der Fahrzeugidentifikationsnummer $$$$$$#$$$$###### zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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