Landgericht Bonn, 2019-06-25, 10 O 230/18

10 O 230/18Kantonsgericht25.06.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 10 O 230/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-06-25

Aktenzeichen: 10 O 230/18

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0625.10O230.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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