33 T 145/19•Landgericht Bonn, 2019-06-06, 33 T 145/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 33 T 145/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-06-06
Aktenzeichen: 33 T 145/19
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0606.33T145.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen
Tenor
Auf die Beschwerde vom 28.01.2019 wird die Ordnungsgeldentscheidung vom 15.01.2019 einschließlich der Festsetzung von Zustellungskosten
aufgehoben.
Die außergerichtlichen Kosten der Beschwerdeführerin trägt die Staatskasse. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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