Landgericht Bonn, 2019-01-16, 1 O 306/18

1 O 306/18Kantonsgericht16.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 306/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-16

Aktenzeichen: 1 O 306/18

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0116.1O306.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: VermKatG NRW § 6; ÖbVIG NRW § 1 und § 13.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Es bleibt dem Kläger vorbehalten, eine Vollstreckung des Beklagten zu verhindern, wenn er Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages leistet, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.