9 O 241/18•Landgericht Bonn, 2018-12-28, 9 O 241/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 9 O 241/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-12-28
Aktenzeichen: 9 O 241/18
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:1228.9O241.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die einstweilige Verfügung vom 04.09.2018 wird aufgehoben.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 27.08.2018 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Verfügungskläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, soweit nicht die Verfügungskläger Sicherheit i.H.v. 110% des zu vollstreckenden Betrags leisten.
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