Landgericht Bonn, 2018-12-28, 9 O 241/18

9 O 241/18Kantonsgericht28.12.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 9 O 241/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-12-28

Aktenzeichen: 9 O 241/18

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:1228.9O241.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 04.09.2018 wird aufgehoben.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 27.08.2018 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Verfügungskläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, soweit nicht die Verfügungskläger Sicherheit i.H.v. 110% des zu vollstreckenden Betrags leisten.

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