Landgericht Bonn, 2018-12-18, 27 Qs 5/18

27 Qs 5/18Kantonsgericht18.12.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 27 Qs 5/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-12-18

Aktenzeichen: 27 Qs 5/18

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:1218.27QS5.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. große Strafkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den ihn betreffenden Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bonn vom 27.02.2018 – Az: 50 GS 348/18 – wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich ihrer Auslagen trägt der Beschwerdeführer.

Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt einer möglichen Abänderung für den Fall einer weitergehenden Begründung durch den Beschwerdeführer nach Erhalt vollständiger Akteneinsicht.

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