Landgericht Bonn, 2018-12-14, 1 O 101/18

1 O 101/18Kantonsgericht14.12.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 101/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-12-14

Aktenzeichen: 1 O 101/18

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:1214.1O101.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: ROM I VO Art. 6; BGB § 355; BGB § 357; BGB § 312b.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 02.02.2018 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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