1 O 92/18•Landgericht Bonn, 2018-11-14, 1 O 92/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 92/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-11-14
Aktenzeichen: 1 O 92/18
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:1114.1O92.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: StVO § 38; StVG §§ 7 Abs. 1, 17; BGB § 839
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 76 Prozent und die Beklagte zu 24 Prozent.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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