Landgericht Bonn, 2018-03-23, 9 O 307/17

9 O 307/17Kantonsgericht23.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 9 O 307/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-23

Aktenzeichen: 9 O 307/17

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:0323.9O307.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages

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