Landgericht Bonn, 2018-03-07, 19 O 364/17

19 O 364/17Kantonsgericht07.03.2018

Regest

•1. Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bzgl. Eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Autokaufs ( Rechtsstand Mai 2016 ) •2. Zur Frage, ob im Rahmen der zu einem Darlehensvertrag zu erteilenden Pflichtangaben auch ein Kündigungsrecht nach § 314 BGB hingewiesen werden muss

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 19 O 364/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-07

Aktenzeichen: 19 O 364/17

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:0307.19O364.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: EGBGB Art. 247 § 6; EGBGB Art. 247 § 7; EGBGB Art. 247 § 6 Anlage7; BGB § 314; § 29 ZPO, § 358 BGB, § 492 BGB

Leitsätze

•1. Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bzgl. Eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Autokaufs ( Rechtsstand Mai 2016 )

•2. Zur Frage, ob im Rahmen der zu einem Darlehensvertrag zu erteilenden Pflichtangaben auch ein Kündigungsrecht nach § 314 BGB hingewiesen werden muss

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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