24 Ks-920 Js 211/17-9/17•Landgericht Bonn, 2018-02-26, 24 Ks-920 Js 211/17-9/17
Landgericht Bonn, 2018-02-26, 24 Ks-920 Js 211/17-9/17
24 Ks-920 Js 211/17-9/17Kantonsgericht26.02.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 24 Ks-920 Js 211/17-9/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-26
Aktenzeichen: 24 Ks-920 Js 211/17-9/17
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:0226.24KS920JS211.17.9.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer des Landgerichts Bonn - als Schwurgerichtskammer
Tenor
Der Angeklagte ist des Mordes schuldig.
Er wird deshalb zu
lebenslanger Freiheitsstrafe
verurteilt
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die den Nebenklägern darin entstandenen notwendigen Auslagen.
- § 211 StGB -
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