Landgericht Bonn, 2018-02-26, 24 Ks-920 Js 211/17-9/17

24 Ks-920 Js 211/17-9/17Kantonsgericht26.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 24 Ks-920 Js 211/17-9/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-26

Aktenzeichen: 24 Ks-920 Js 211/17-9/17

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:0226.24KS920JS211.17.9.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. große Strafkammer des Landgerichts Bonn - als Schwurgerichtskammer

Tenor

Der Angeklagte ist des Mordes schuldig.

Er wird deshalb zu

lebenslanger Freiheitsstrafe

verurteilt

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die den Nebenklägern darin entstandenen notwendigen Auslagen.

  • § 211 StGB -

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