Landgericht Bonn, 2018-02-23, 1 O 315/17

1 O 315/17Kantonsgericht23.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 315/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-23

Aktenzeichen: 1 O 315/17

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:0223.1O315.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: BGB § 654; BGB § 652

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 15.029,50 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.10.2017 zu zahlen.

Die Beklagten werden ferner als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 865,00 € vorgerichtliche Anwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.10.2017 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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