6 S 157/17•Landgericht Bonn, 2018-02-16, 6 S 157/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 S 157/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-02-16
Aktenzeichen: 6 S 157/17
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:0216.6S157.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Beklagten vom 28.12.2017 gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 27.11.2017 (201 C 286/16) wird als unzulässig verworfen.
Die Berufung des Beklagten vom 29.12.2017, eingelegt durch Rechtsanwalt O aus Bonn, gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 27.11.2017 (201 C 286/16) wird als unzulässig verworfen.
Der Antrag des Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 3.600,- EUR festgesetzt.
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