Landgericht Bonn, 2017-06-21, 1 O 352/16

1 O 352/16Kantonsgericht21.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 352/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-21

Aktenzeichen: 1 O 352/16

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0621.1O352.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: BGB § 839; GG Art 34

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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