Landgericht Bonn, 2017-06-07, 1 O 322/16

1 O 322/16Kantonsgericht07.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 322/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-07

Aktenzeichen: 1 O 322/16

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0607.1O322.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1 Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 770 ZPO wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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