1 O 116/15•Landgericht Bonn, 2017-01-11, 1 O 116/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 116/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-11
Aktenzeichen: 1 O 116/15
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0111.1O116.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: VOB/B § 4 Abs. 3; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Nebenintervenienten tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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