21 Ks - 920 Js 887/12 - 2/16•Landgericht Bonn, 2016-12-21, 21 Ks - 920 Js 887/12 - 2/16
Landgericht Bonn, 2016-12-21, 21 Ks - 920 Js 887/12 - 2/16
21 Ks - 920 Js 887/12 - 2/16Kantonsgericht21.12.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 21 Ks - 920 Js 887/12 - 2/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-21
Aktenzeichen: 21 Ks - 920 Js 887/12 - 2/16
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:1221.21KS920JS887.12.2.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Revisionskosten und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.
Die Nebenkläger tragen ihre Auslagen selbst.
Ansprüche nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz stehen dem Angeklagten nicht zu.
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