Landgericht Bonn, 2016-12-21, 21 Ks - 920 Js 887/12 - 2/16

21 Ks - 920 Js 887/12 - 2/16Kantonsgericht21.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 21 Ks - 920 Js 887/12 - 2/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-21

Aktenzeichen: 21 Ks - 920 Js 887/12 - 2/16

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:1221.21KS920JS887.12.2.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Revisionskosten und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.

Die Nebenkläger tragen ihre Auslagen selbst.

Ansprüche nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz stehen dem Angeklagten nicht zu.

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