Landgericht Bonn, 2016-12-21, 13 O 334/15

13 O 334/15Kantonsgericht21.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 13 O 334/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-21

Aktenzeichen: 13 O 334/15

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:1221.13O334.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Das Versäumnisurteil des Landgerichts Bonn vom 16.06.2016 (Az.: 13 O 334/15) wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung in vorgenannter Höhe fortgesetzt werden.

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