13 O 334/15•Landgericht Bonn, 2016-12-21, 13 O 334/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 13 O 334/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-21
Aktenzeichen: 13 O 334/15
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:1221.13O334.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Bonn vom 16.06.2016 (Az.: 13 O 334/15) wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung in vorgenannter Höhe fortgesetzt werden.
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