Landgericht Bonn, 2016-12-13, 8 S 106/16

8 S 106/16Kantonsgericht13.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 8 S 106/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-13

Aktenzeichen: 8 S 106/16

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:1213.8S106.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das ihm zuletzt am 02.05.2016 zugestellte Urteil des Amtsgerichts Siegburg (106 C 36/16) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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