6 S 60/16•Landgericht Bonn, 2016-12-12, 6 S 60/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 S 60/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-12
Aktenzeichen: 6 S 60/16
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:1212.6S60.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 14.04.2016 (104 C 9/15) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Einbauküche, die sich in der von der Klägerin angemieteten Wohnung Haus G-Straße in ##### I befindet, entgegen der Regelung in § 23 Ziffer 2 des zwischen den Parteien geschlossenen Mietvertrages vom 11.05.2012 im Eigentum der Klägerin steht.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin zu 22 % und der Beklagte zu 78 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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