Landgericht Bonn, 2016-11-25, 1 O 381/15

1 O 381/15Kantonsgericht25.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 381/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-25

Aktenzeichen: 1 O 381/15

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:1125.1O381.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: BGB § 652; BGB § 328

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.616,00 € nebst fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz liegenden Zinsen seit dem 19.09.2015 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die nicht anzurechnende außergerichtliche Geschäftsgebühr in Höhe von netto 317,90 € nebst fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz liegenden Zinsen seit dem 19.09.2015 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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