3 O 196/16•Landgericht Bonn, 2016-11-16, 3 O 196/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 3 O 196/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-16
Aktenzeichen: 3 O 196/16
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:1116.3O196.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger „Bearbeitungsgebühren“ in Höhe von 1.520,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozent vom 01.08.2010 bis zum 03.03.2016 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins ab dem 04.03.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu je 1/2.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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