1 O 110/15•Landgericht Bonn, 2016-10-28, 1 O 110/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 110/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-28
Aktenzeichen: 1 O 110/15
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:1028.1O110.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: § 81 VVG, § 23 VVG, § 26 VVG, § 307 BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens vor dem Landgericht Bonn – 1 OH 7/15 – werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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