18 O 295/15•Landgericht Bonn, 2016-10-28, 18 O 295/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 18 O 295/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-28
Aktenzeichen: 18 O 295/15
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:1028.18O295.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: BGB § 812 Absatz 1 Satz 2
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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