24 KLs - 664 Js 505/14 - 14/15•Landgericht Bonn, 2016-10-13, 24 KLs - 664 Js 505/14 - 14/15
Landgericht Bonn, 2016-10-13, 24 KLs - 664 Js 505/14 - 14/15
24 KLs - 664 Js 505/14 - 14/15Kantonsgericht13.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 24 KLs - 664 Js 505/14 - 14/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-13
Aktenzeichen: 24 KLs - 664 Js 505/14 - 14/15
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:1013.24KLS664JS505.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte E ist schuldig des schweren Bandendiebstahls in 40 Fällen, wobei es in 8 Fällen beim Versuch geblieben ist, sowie des Wohnungseinbruchsdiebstahls in 3 weiteren Fällen.
Er wird deshalb zu der Gesamtfreiheitsstrafe von
8 Jahren 9 Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte Q3 ist schuldig des schweren Bandendiebstahls in 34 Fällen, wobei es in 8 Fällen beim Versuch geblieben ist, sowie des Wohnungseinbruchsdiebstahls in weiteren 2 Fällen.
Er wird deshalb zu der Gesamtfreiheitsstrafe von
8 Jahren 6 Monaten
verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften: §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 3, 244a Abs. 1, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2, 49 Abs. 1, 52, 53 StGB
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