Landgericht Bonn, 2016-10-06, 33 T 435/15

33 T 435/15Kantonsgericht06.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 33 T 435/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-10-06

Aktenzeichen: 33 T 435/15

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:1006.33T435.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts

Tenor

Die Beschwerde vom 30.03.2015 gegen die Ordnungsgeldentscheidung vom 13.03.2015 wird zurückgewiesen.

Die Beschwerde vom 05.05.2015 gegen die Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand durch Entscheidung des Bundesamtes für Justiz vom 27.04.2015 wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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