Landgericht Bonn, 2016-01-22, 21 Qs-660 Js 405/14-72/15

21 Qs-660 Js 405/14-72/15Kantonsgericht22.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 21 Qs-660 Js 405/14-72/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-01-22

Aktenzeichen: 21 Qs-660 Js 405/14-72/15

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:0122.21QS660JS405.14.7.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafkammer des Landgerichts

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 05.11.2015, mit dem die Beiordnung von Rechtsanwalts E als Pflichtverteidiger aufgehoben wurde, wird aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass dem Angeklagten weiterhin Rechtsanwalt E als Pflichtverteidiger beigeordnet ist.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Landeskasse zur Last.

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