17 O 59/15•Landgericht Bonn, 2015-11-12, 17 O 59/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 17 O 59/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-12
Aktenzeichen: 17 O 59/15
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:1112.17O59.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Darlehensvertrag vom 02.11./05.11.2007 über einen Nennbetrag in Höhe von 25.000,00 Euro mit der Darlehensnummer ###### (Unterkontonummer -###) wirksam widerrufen und in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt wurde.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 70% und die Beklagte zu 30%.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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