Landgericht Bonn, 2015-11-04, 30 O 3/15

30 O 3/15Kantonsgericht04.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 30 O 3/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-04

Aktenzeichen: 30 O 3/15

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:1104.30O3.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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