Landgericht Bonn, 2015-11-02, 17 O 48/15

17 O 48/15Kantonsgericht02.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 17 O 48/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-02

Aktenzeichen: 17 O 48/15

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:1102.17O48.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Es wird festgestellt, dass sich der zwischen den Parteien am 01./20.12.2005 abgeschlossene Darlehensvertrag mit der Darlehensnummer ###### durch wirksamen Widerruf des Klägers vom 20.10.2014 in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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