Landgericht Bonn, 2015-10-26, 8 S 79/15

8 S 79/15Kantonsgericht26.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 8 S 79/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-10-26

Aktenzeichen: 8 S 79/15

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:1026.8S79.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Berufung des Berufungsklägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg (104 C 27/14) vom 13.03.2015 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Berufungskläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.566,52 EUR festgesetzt.

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