8 S 79/15•Landgericht Bonn, 2015-10-26, 8 S 79/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 8 S 79/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-10-26
Aktenzeichen: 8 S 79/15
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:1026.8S79.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Berufung des Berufungsklägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg (104 C 27/14) vom 13.03.2015 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Berufungskläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.566,52 EUR festgesetzt.
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