9 O 26/15•Landgericht Bonn, 2015-09-23, 9 O 26/15
Landgericht Bonn, 2015-09-23, 9 O 26/15
9 O 26/15Kantonsgericht23.09.2015
Regest
Zu den Rechtsfolgen der isolierten Kündigung der Kostenausgleichsvereinbarung bei der Netto-Police.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 9 O 26/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-23
Aktenzeichen: 9 O 26/15
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0923.9O26.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: § 307 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 242 BGB
Leitsätze
Zu den Rechtsfolgen der isolierten Kündigung der Kostenausgleichsvereinbarung bei der Netto-Police.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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