Landgericht Bonn, 2015-09-23, 9 O 26/15

9 O 26/15Kantonsgericht23.09.2015

Regest

Zu den Rechtsfolgen der isolierten Kündigung der Kostenausgleichsvereinbarung bei der Netto-Police.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 9 O 26/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-23

Aktenzeichen: 9 O 26/15

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0923.9O26.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: § 307 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 242 BGB

Leitsätze

Zu den Rechtsfolgen der isolierten Kündigung der Kostenausgleichsvereinbarung bei der Netto-Police.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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