1 O 380/14•Landgericht Bonn, 2015-05-22, 1 O 380/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 380/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-22
Aktenzeichen: 1 O 380/14
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0522.1O380.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: BGB § 488; BGB § 305 Abs. 2; BGB § 307
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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