Landgericht Bonn, 2014-07-02, 1 O 64/14

1 O 64/14Kantonsgericht02.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 64/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-02

Aktenzeichen: 1 O 64/14

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0702.1O64.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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