Landgericht Bonn, 2014-06-25, 1 O 468/11

1 O 468/11Kantonsgericht25.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 468/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-25

Aktenzeichen: 1 O 468/11

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0625.1O468.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtstreits werden dem Kläger auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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